Wer ist Gerhard Anschütz

Ger­hard Anschütz war ein deut­scher Jurist und Pro­fes­sor, der vor allem wäh­rend der Zeit der Wei­ma­rer Repu­blik eine wich­ti­ge Rol­le in der Ent­wick­lung des Deut­schen Staats­rechts spiel­te. Er wur­de 1867 gebo­ren und stu­dier­te Jura und Staats­wis­sen­schaf­ten an der Uni­ver­si­tät Leip­zig, wo er spä­ter auch als Pro­fes­sor für Staats­recht tätig war.

Anschütz wur­de vor allem durch sei­nen Kom­men­tar zur Wei­ma­rer Reichs­ver­fas­sung bekannt, der als Stan­dard­werk in die­sem Bereich galt. Zusam­men mit Richard Emil Tho­ma ver­öf­fent­lich­te er das zwei­bän­di­ge „Hand­buch des Deut­schen Staats­rechts“, das ein umfas­sen­des Ver­ständ­nis des Deut­schen Staats­rechts ver­mit­tel­te.

Anschütz war poli­tisch aktiv und unter­stütz­te die demo­kra­ti­schen Refor­men der Wei­ma­rer Repu­blik. Aller­dings distan­zier­te er sich von man­chen poli­ti­schen Ent­wick­lun­gen, ins­be­son­de­re dem Natio­nal­so­zia­lis­mus, und ver­lor nach 1933 sei­ne Lehr­stuhl­stel­lung. Ger­hard Anschütz starb 1948.

Ins­ge­samt war Ger­hard Anschütz ein wich­ti­ger Staats­recht­ler, der durch sei­ne wis­sen­schaft­li­chen Arbei­ten und Ver­öf­fent­li­chun­gen zur Ent­wick­lung des Deut­schen Staats­rechts bei­trug. Er bleibt eine bedeu­ten­de Figur in der Geschich­te des Deut­schen Staats­rechts.

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